Was ist Landschaftsarchitektur?

Landschaftsarchitektur ist die Planung, die sich mit den Außenräumen, den Freiräumen beschäftigt. Alles was sich außerhalb von Gebäuden befindet, jeder unbebaute Raum gehört streng genommen zu ihrem Aufgabengebiet. Das Arbeitsgebiet der Landschaftsarchitektur lässt sich grob in zwei Bereiche aufteilen, das der Freiraumplanung und das der Landschaftsplanung.

Freiraumplanung

Die Freiraumplanung beschäftigt sich mit Außenräumen in Städten und Gemeinden. Planungsobjekte sind hier Stadtplätze, Verkehrswege, öffentliche und private Grünflächen, Sport und Freizeitanlagen, Hausgärten etc. Sie will räumliche und gestalterische Qualität im Freiraum erhalten, bzw. schaffen.

Freiraumplanung beschäftigt sich mit Räumen die tagtäglich von Menschen genutzt werden. Sie ist im Bahnhofsvorplatz genauso zu finden, wie im begrünten Kreisverkehr auf der Bundesstrasse, im Spielplatz, oder im Kirchhof. Maßstäbe nach denen diese Freiräume gestaltet werden ergeben sich in erster Linie aus ihrer Funktion und ihren Nutzern. Besonders wichtig bei Planungen im Außenbereich ist jedoch immer die Natur, bzw. natürliche Kreisläufe.

Das Ziel der Freiraumplanung ist es sozial und ökologisch ausgerichtete Städte zu entwickeln, die dem Menschen eine hohe Lebensqualität bieten können.

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung betreut einfach gesagt Freiräume außerhalb von Städten. Hier steht die nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Natur und Landschaft im Zentrum des Interesses. Ihre Aufgabenfelder sind beispielsweise die Ausweisung und Erhaltung von Naturschutzgebieten, die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, Flurbereinigung und Dorferneuerungsmaßnahmen, oder Strukturkonzepte für Städte und Landkreise. Landschaftsplanung bemüht sich um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Mensch und Natur, wobei sie immer wieder industrielle und wirtschaftliche Aspekte, Ansprüche von Menschen und die der Natur gegeneinander aufrechnet.

Landschaftsplaner haben dadurch oft eine Vermittlerposition zwischen Parteien, die einen Bereich in der Landschaft mit unterschiedlichen Zwecken für sich nutzen wollen.

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